Wie haben sich die Änderungen im Landesentwicklungsplan auf den Ausbau der Windenergie ausgewirkt?

Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde am 12. Juli 2019 vom Landtag beschlossen. Insbesondere drei Änderungen betreffen die Möglichkeiten für den weiteren Ausbau der Windenergie in NRW: 

1. Streichung eines Halbsatzes in 7.3-1 Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme, der klarstellte, dass die Windenergienutzung unter bestimmten Voraussetzungen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen möglich ist.

2. Die Herabstufung von 10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf einen Grundsatz, womit eine Ausweisung von Vorranggebieten in der Regionalplanung nicht mehr obligatorisch ist.

3. Die Änderung von 10.2-3 Grundsatz Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung in 10.2-3 Grundsatz Abstand von Bereichen/Flächen für Windenergieanlagen. 

Diesen Änderungen, die von vielen Sachverständigen in der Anhörung am 15. Mai 2019 im Landtag als hinderlich für den weiteren Ausbau der Windenergie in NRW angesehen wurden, stehen die Ausbauziele der Landesregierung laut Energieversorgungsstrategie gegenüber. In dieser kündigt die Landesregierung an, die installierte Leistung an Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 auf 10,5 Gigawatt nahezu zu verdoppeln.

Die zentrale Begründung der Landesregierung für die Änderungen war neben dem Erhalt der Akzeptanz vor allem die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz: „Mit den Änderungen zur Standortfestlegung für die Nutzung erneuerbarer Energien sollen die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten und kommunale Entscheidungsspielräume gestärkt werden.“ (siehe Beschlussbegründung des Wirtschaftsministeriums).

Ein Jahr nach Inkrafttreten der LEP-Änderungen ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen, welche Wirkungen die LEP-Änderungen erzielt haben.

Deshalb haben mein Fraktionskollege Horst Becker MdL und ich mit dieser Kleinen Anfrage nachgefragt.

Die Antworten werden wie immer an dieser Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

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